FLVW setzt Abgaben
aus und lässt Spielbetrieb bis auf Weiteres ruhen
Der
Spiel- und Trainingsbetrieb in Westfalen bleibt bis auf Weiteres
ausgesetzt. Mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen sollen
die Vereine von einer Wiederaufnahme des Spielbetriebs informiert werden. Die
westfälische Leichtathletik setzt alle vorgesehenen
Meisterschaftsveranstaltungen bis Ende Mai 2020 aus.
"Gleichzeitig
haben wir uns entschieden, unsere Vereine auch finanziell zu entlasten",
sagt Gundolf
Walaschewski, Präsident des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes
Westfalen
(FLVW) und dankt den westfälischen Kreisvorsitzenden für die
Bereitschaft dazu. "In den Gesprächen wird immer wieder deutlich, wie
groß und beherrschend die
finanziellen Nöte unserer Vereine sind. Deshalb haben wir beschlossen,
die pauschalisierten
Spielabgaben für die Rückrunde nicht zu erheben beziehungsweise bereits
geleistete Abgaben zurückzuzahlen. Eine weitere Entlastung bedeutet
ebenfalls
der Wegfall der pauschalen Belastung der Schiedsrichterkosten."
Ordnungsgelder wegen Nicht-Erfüllung
des Schiedsrichter-Solls werden zwar nicht erlassen, aber ausgesetzt. Ähnlich
verfährt der FLVW bei weiteren Ordnungsgeldern, die sich zum Beispiel aus in
der Corona-Pause noch durchgeführten oder durchzuführenden
Sportgerichtsverfahren ergeben. Diese werden zwar veröffentlicht, aber gestundet.
"Damit
tragen wir den Sorgen unserer Vereine Rechnung, denen ohne Spiele und
Wettkämpfe die Einnahmen wegbrechen, wobei die fixen Kosten weiterlaufen", erklärt Vizepräsident Finanzen
Peter Wolf die Entscheidung des Präsidiums.
Eine Neubewertung der Lage für den
Spielbetrieb und das Wettkampfwesen erfolgt durch die Task Force des FLVW
täglich. Bei Fragen und Problemen können sich die westfälischen Vereine direkt
an die Task Force des FLVW wenden: post@flvw.de.
Darüber hinaus finden sich alle aktuelle Entwicklungen zum Thema und FAQs auf
der Verbands-Homepage: www.flvw.de. |